Gesetzliche Grundlagen für Europa

Gesetzliche Grundlagen für Europa

Europäische Gesetzes- und Konformitätsanforderungen



CDM

Die Construction (Design and Management) Regulations (allgemein als CDM bezeichnet) traten 1994 zur Regelung der Arbeitssicherheit in Kraft. Sie wurden mit der Einführung der Construction (Health, Safety and Welfare) Regulations 1996 Statutory Instrument No. 1996/1592 Regulation 6 verstärkt. Beide Regelungen sind Teil des HSE Code of Practice, der Folgendes festlegt:

"Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass jeder Mitarbeiter, der auf oder über einer Höhe von 2 m arbeitet, ausreichend vor Stürzen geschützt ist. Im Falle eines Sturzes muss das Absturzsicherungssystem in der Lage sein, den Arbeiter aufzufangen."

Die CDM-Bestimmungen richten sich an alle Beteiligten, d. h. Kunden, Bauleitung, Architekten/Designer sowie alle beteiligten Unternehmen und deren Mitarbeiter, für Arbeitssicherheit zu sorgen und die Verantwortung dafür gemeinsam zu übernehmen. Die Verantwortung deckt die Gebäudekonstruktion, -instandhaltung als auch den Gebäudeabriss ab.
Im Februar 2002 trat eine Neuauflage des Approved Code of Practice (ACoP) in Kraft. Dieser fordert, dass...:

Kunde

Architekt/Designer

Weitere Einzelheiten zum britischen Recht sind der HSE website http://www.hse.gov.uk zu entnehmen.

 

Frankreich

Dekret 65-48 vom 8. Januar 1965, geändert per Dekret 95-608 vom 16. Mai 1995:
Legt fest, dass Absturzsicherung gewährleistet sein muss, wenn Arbeiten oder Bewegungen eines Arbeiters zu Stürzen aus einer Höhe von 3 m oder mehr führen können.
, Le Code du travail': Artikel L230-3 ,Allgemeine Präventionsprinzipien'
Legt fest, dass jeder Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen muss, um Sicherheit zu gewährleisten und die Unversehrtheit seiner Mitarbeiter zu schützen.

 

Niederlande

Arbowet artikel 5 (verplichting tot Risico Inventarisatie & Evaluatie)
Arbobeleidsregels 3.16 (werkzaamheden boven de 2,5 meter)
Arbeidsomstandighedenbesluit artikel 2.29 (ontwerpers-bronbeleid-stand der techniek)
Arbobesluit voor de Bouw artikel 2.6 en 2.31 (verantwoording opdrachtgevers).

 

Spanien

Königliches Dekret für Spanien (2177/2004), insbesondere:


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