Europäische Gesetzes- und Konformitätsanforderungen
BGG 906 (bisher ZH 1/55)
Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und
Befähigungsnachweis von Sachkundigen für
persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
Fachausschuß "Persönliche Schutzausrüstungen"
Oktober 1995
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BGI 826
BG-Information
Schutz gegen Absturz
Auffangsysteme sachkundig auswählen, anwenden und prüfen
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BGR 198
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit
Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
vom April 1998
Aktualisierte Fassung Oktober 2004
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BGR 199
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum
Retten aus Höhen und Tiefen
vom April 2004
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CDM
Die Construction (Design and Management) Regulations (allgemein als CDM bezeichnet) traten 1994 zur Regelung der Arbeitssicherheit in Kraft. Sie wurden mit der Einführung der Construction (Health, Safety and Welfare) Regulations 1996 Statutory Instrument No. 1996/1592 Regulation 6 verstärkt. Beide Regelungen sind Teil des HSE Code of Practice, der Folgendes festlegt:
"Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass jeder Mitarbeiter, der auf oder über einer Höhe von 2 m arbeitet, ausreichend vor Stürzen geschützt ist. Im Falle eines Sturzes muss das Absturzsicherungssystem in der Lage sein, den Arbeiter aufzufangen."
Die CDM-Bestimmungen richten sich an alle Beteiligten, d. h. Kunden, Bauleitung, Architekten/Designer sowie alle beteiligten Unternehmen und deren Mitarbeiter, für Arbeitssicherheit zu sorgen und die Verantwortung dafür gemeinsam zu übernehmen. Die Verantwortung deckt die Gebäudekonstruktion, -instandhaltung als auch den Gebäudeabriss ab.
Im Februar 2002 trat eine Neuauflage des Approved Code of Practice (ACoP) in Kraft. Dieser fordert, dass...:
Kunde
Architekt/Designer
Weitere Einzelheiten zum britischen Recht sind der HSE website http://www.hse.gov.uk zu entnehmen.
Frankreich
Dekret 65-48 vom 8. Januar 1965, geändert per Dekret 95-608 vom 16. Mai 1995:
Legt fest, dass Absturzsicherung gewährleistet sein muss, wenn Arbeiten oder Bewegungen eines Arbeiters zu Stürzen aus einer Höhe von 3 m oder mehr führen können.
, Le Code du travail': Artikel L230-3 ,Allgemeine Präventionsprinzipien'
Legt fest, dass jeder Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen muss, um Sicherheit zu gewährleisten und die Unversehrtheit seiner Mitarbeiter zu schützen.
Niederlande
Arbowet artikel 5 (verplichting tot Risico Inventarisatie & Evaluatie)
Arbobeleidsregels 3.16 (werkzaamheden boven de 2,5 meter)
Arbeidsomstandighedenbesluit artikel 2.29 (ontwerpers-bronbeleid-stand der techniek)
Arbobesluit voor de Bouw artikel 2.6 en 2.31 (verantwoording opdrachtgevers).
Spanien
Königliches Dekret für Spanien (2177/2004), insbesondere:
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